AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftungsregelungen
### §1 Art der Angebote
Ich biete körperorientierte Begleitung und Beratung, individuelle 1:1-Sitzungen sowie Yoga-, Workshop- und Kursangebote an.
Die Angebote dienen insbesondere der Selbsterfahrung, Selbstwahrnehmung, Entspannung, Regulation und persönlichen Entwicklung.
Es handelt sich ausdrücklich nicht um medizinische, psychotherapeutische oder physiotherapeutische Leistungen. Ich stelle keine medizinischen oder psychotherapeutischen Diagnosen und führe keine Heilbehandlungen im medizinischen oder heilkundlichen Sinne durch.
Die Angebote ersetzen weder eine ärztliche oder psychotherapeutische Diagnostik noch eine medizinische, psychotherapeutische oder physiotherapeutische Behandlung.
Bei gesundheitlichen oder psychischen Beschwerden, die einer medizinischen oder psychotherapeutischen Abklärung bedürfen, ist eine entsprechend qualifizierte Fachperson aufzusuchen.
### §2 Gesundheitliche Eigenverantwortung
Die Teilnahme an meinen Angeboten erfolgt eigenverantwortlich.
Teilnehmer*innen sind verpflichtet, gesundheitliche Beschwerden, Einschränkungen oder sonstige Umstände, die für eine sichere Teilnahme relevant sein können, vor Beginn einer Sitzung, eines Kurses oder eines Workshops mitzuteilen.
Bei bestehenden gesundheitlichen Beschwerden oder Unsicherheiten ist vor der Teilnahme gegebenenfalls ärztlicher oder therapeutischer Rat einzuholen.
Die Teilnehmer*innen sind dafür verantwortlich, während der Teilnahme auf die eigenen körperlichen und emotionalen Grenzen zu achten und entsprechende Rückmeldungen zu geben.
### §3 Körperliche Impulse und Adjustments im Yogaunterricht
Im Rahmen des Yogaunterrichts können körperliche Impulse in Form sogenannter Adjustments angeboten werden. Diese dienen der achtsamen Unterstützung innerhalb der jeweiligen Yogapraxis.
Bevor ein körperlicher Impuls erfolgt, wird die Zustimmung der Teilnehmerin eingeholt.
Die Zustimmung gilt jeweils für den konkreten Moment und kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Teilnehmerinnen werden ausdrücklich gebeten, eigene Grenzen und Veränderungen ihres Empfindens jederzeit mitzuteilen.
Körperliche Impulse erfolgen achtsam, respektvoll und ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Yogapraxis.
Bei Online-Angeboten erfolgen keine körperlichen Impulse oder Berührungen durch die Anbieterin.
### §4 Vertraulichkeit
Persönliche Informationen, die mir im Rahmen einer individuellen Begleitung bekannt werden, werden vertraulich behandelt.
Eine Weitergabe personenbezogener oder persönlicher Informationen an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage oder Verpflichtung besteht.
Gesetzliche Befugnisse oder Verpflichtungen zur Weitergabe von Informationen in besonderen Gefahren- oder Notfallsituationen bleiben hiervon unberührt.
### §5 Terminvereinbarung und Ausfallregelung bei einzelnen 1:1-Terminen
Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich.
Einzeltermine, die unabhängig von einem vereinbarten Begleitpaket gebucht wurden, können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen kann das vereinbarte Honorar berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
Ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Vergabe des Termins werden berücksichtigt. Der Kundin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Vergütungsausfall entstanden ist.
Muss ein Termin durch mich abgesagt werden, wird ein Ersatztermin angeboten. Für einen von mir abgesagten und nicht durchgeführten Termin entsteht kein Vergütungsanspruch.
### §6 Individuelle 1:1-Begleitung und Begleitpakete
#### 6.1 Erstgespräch und individuelle Vereinbarung
Zu Beginn der Zusammenarbeit findet ein Erst- bzw. Beratungstermin statt.
In diesem Termin werden das Anliegen, die individuellen Bedürfnisse, die Zielsetzung sowie der voraussichtliche Umfang einer möglichen weiteren Begleitung gemeinsam geklärt.
Auf dieser Grundlage kann anschließend ein individuell abgestimmtes Paket für die weitere körperorientierte Begleitung und/oder Beratung vereinbart werden.
Umfang, Anzahl der Sitzungen, Zeitraum und Gesamtvergütung des jeweiligen Pakets werden individuell vereinbart.
Mit der ausdrücklichen Zustimmung der Kundin zu diesem Paket kommt die Vereinbarung verbindlich zustande.
#### 6.2 Rechnungsstellung und Zahlung
Die Rechnung über die vereinbarte Gesamtvergütung des Begleitpakets wird nach Beginn der vereinbarten Begleitung, in der Regel nach der ersten regulären Sitzung des Pakets, gestellt.
Der vollständige Rechnungsbetrag ist innerhalb von fünf Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Zahlungsfrist von fünf Kalendertagen ist ausschließlich ein Zahlungsziel.
Sie stellt weder eine Widerrufsfrist noch eine Stornierungs- oder Kündigungsfrist dar.
#### 6.3 Verbindlichkeit des vereinbarten Pakets
Mit der Vereinbarung des individuellen Begleitpakets wird die Buchung verbindlich.
Auf Grundlage der Vereinbarung werden zeitliche Kapazitäten für die Begleitung eingeplant und entsprechende Termine bzw. Begleitkapazitäten bereitgehalten.
Ein freiwilliges Recht, das vereinbarte Gesamtpaket nach Vertragsschluss ohne gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Grund zu stornieren, wird nicht eingeräumt.
Die bloße Entscheidung, die Begleitung nicht fortsetzen oder weitere vereinbarte Leistungen nicht mehr wahrnehmen zu wollen, führt daher nicht automatisch zum Wegfall der vereinbarten Zahlungsverpflichtung.
Zwingende gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Beendigungsrechte bleiben ausdrücklich unberührt.
Wird die Vereinbarung aufgrund eines bestehenden gesetzlichen Kündigungs- oder sonstigen Beendigungsrechts wirksam vorzeitig beendet, werden die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen sowie etwaige weitere Vergütungsansprüche nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.
Eine wirksame Beendigung der Begleitung lässt die Vergütung für bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen grundsätzlich unberührt.
#### 6.4 Absage einzelner Termine innerhalb eines Pakets
Einzelne Termine innerhalb eines vereinbarten Begleitpakets können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin verschoben werden.
Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann der Termin als in Anspruch genommene Paketeinheit angerechnet werden, sofern der reservierte Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
Ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Vergabe des Termins werden berücksichtigt.
Der Kundin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder lediglich ein wesentlich geringerer Vergütungsausfall entstanden ist.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Ersatztermine werden im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten vereinbart.
#### 6.5 Absage durch die Anbieterin
Muss ein vereinbarter Termin durch mich abgesagt werden, wird ein Ersatztermin angeboten.
Ein von mir abgesagter Termin wird nicht als in Anspruch genommene Paketeinheit gewertet.
Kann ein vereinbarter Termin dauerhaft nicht nachgeholt werden, wird eine hierfür gegebenenfalls bereits geleistete Vergütung entsprechend berücksichtigt bzw. erstattet.
### §7 Workshops und einzelne Veranstaltungen
Die Buchung eines Workshops oder einer einzelnen Veranstaltung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Teilnahmegebühr.
Ein freiwilliges kostenfreies Stornierungsrecht wird nicht eingeräumt, sofern bei der jeweiligen Veranstaltung nichts anderes angegeben wurde.
Kann eine Teilnehmerin den gebuchten Termin nicht wahrnehmen, ist dies so früh wie möglich mitzuteilen.
Bei einer Absage oder bei Nichterscheinen bleibt die vereinbarte Teilnahmegebühr im gesetzlich zulässigen Umfang geschuldet. Eine anderweitige Vergabe des Platzes sowie ersparte Aufwendungen werden dabei berücksichtigt.
Der Teilnehmerin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder lediglich ein wesentlich geringerer Vergütungsausfall entstanden ist.
Nach vorheriger Absprache kann der gebuchte Platz auf eine geeignete Ersatzperson übertragen werden.
Sofern Plätze verfügbar sind, kann nach individueller Absprache alternativ die Teilnahme an einem späteren vergleichbaren Workshop ermöglicht werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.
Wird eine Veranstaltung von mir abgesagt und kann kein geeigneter Ersatztermin angeboten bzw. vereinbart werden, wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr für die ausgefallene Veranstaltung erstattet.
Gesetzlich bestehende Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
### §8 Haftung
Ich hafte unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Teilnahme an meinen Angeboten erfolgt unter Beachtung der eigenen körperlichen und emotionalen Grenzen und in eigener Verantwortung.
Es werden keine Heilungs- oder Erfolgsversprechen abgegeben.
### §9 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind in der gesonderten Datenschutzerklärung enthalten.
### §10 Salvatorische Bestimmung
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
### §11 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung der zwingenden Verbraucherschutzvorschriften.
Für Verbraucher*innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
# Kursvereinbarung
## Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
### §1 Kursangebot
Die Anbieterin bietet fortlaufende Yoga- und Begleitkurse an.
Mit der Buchung eines Kurses erwerben die Teilnehmer*innen das Recht, für die vereinbarte Laufzeit an den zum jeweiligen Kurs gehörenden Einheiten teilzunehmen.
Je nach gebuchtem Angebot können die Einheiten in Präsenz, online oder in einer ausdrücklich vereinbarten Kombination beider Formen stattfinden.
Es handelt sich um ein laufzeitgebundenes Kursangebot und nicht um eine Vereinsmitgliedschaft.
### §2 Kurslaufzeit
Die Kurse werden mit einer anfänglichen Laufzeit von sechs Monaten oder zwölf Monaten abgeschlossen.
Der jeweilige Kurs beginnt mit dem individuell vereinbarten Startdatum.
### §3 Kursgebühr und Zahlung
Die vereinbarte Kursgebühr wird monatlich im Voraus entrichtet.
Die Zahlung erfolgt per Dauerauftrag jeweils zum ersten Kalendertag eines Monats auf das von der Anbieterin angegebene Konto.
Die Kursgebühr ist während der vereinbarten Vertragslaufzeit grundsätzlich unabhängig davon zu entrichten, ob die Teilnehmerin einzelne angebotene Kurstermine tatsächlich wahrnimmt.
Gesetzliche Kündigungs-, Minderungs- oder sonstige Leistungsrechte bleiben hiervon unberührt.
### §4 Vertragsverlängerung
Wird der Kurs nicht zum Ende der vereinbarten anfänglichen Laufzeit gekündigt, verlängert sich das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit.
Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit kann der verlängerte Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Eine automatische erneute Bindung für weitere sechs oder zwölf Monate erfolgt nicht.
### §5 Kündigung
Während der anfänglichen Laufzeit von sechs oder zwölf Monaten kann der Kurs ordentlich zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden.
Die Kündigung sollte in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.
Sie muss spätestens drei Wochen vor Ende der anfänglichen Kurslaufzeit eingehen.
Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit und der Verlängerung auf unbestimmte Zeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
### §6 Kursausfall, Ersatztermine und Vertretung
Kann eine vereinbarte Kurseinheit aus Gründen, die von der Anbieterin zu vertreten sind, nicht wie vorgesehen stattfinden, kann eine geeignete Vertretung eingesetzt oder ein zum vereinbarten Kurskonzept passender Ersatztermin angeboten werden.
Ein Wechsel von einer vereinbarten Präsenzveranstaltung zu einem Online-Angebot erfolgt nur, soweit dies Bestandteil des gebuchten Kurskonzepts ist oder im konkreten Fall mit den Teilnehmer*innen vereinbart wurde.
Kann eine Kurseinheit ersatzlos nicht stattfinden und kann keine gleichwertige Ersatzleistung angeboten werden, wird die ausgefallene Leistung entsprechend nachgeholt, gutgeschrieben oder anderweitig angemessen ausgeglichen.
### §7 Besondere persönliche Umstände
Gesetzlich bestehende Rechte zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
Darüber hinaus kann bei schwerwiegenden persönlichen Umständen, beispielsweise einer längerfristigen schweren Erkrankung, im Einzelfall eine einvernehmliche Lösung wie eine Unterbrechung, Übertragung oder vorzeitige Vertragsbeendigung vereinbart werden.
Hierbei handelt es sich, soweit kein gesetzlicher Anspruch besteht, um eine individuelle Kulanzentscheidung.
### §8 Übertragbarkeit des Kurses
Der gebuchte Kurs kann nach vorheriger Zustimmung der Anbieterin einmalig auf eine andere geeignete Person übertragen werden.
Ein Anspruch auf Übertragung besteht nicht.
### §9 Probestunden
Probestunden sind nach vorheriger Anmeldung entsprechend der jeweils ausgeschriebenen Konditionen möglich.
Aus der Teilnahme an einer Probestunde ergibt sich kein automatischer Anspruch auf einen späteren Kursplatz.
### §10 Eigenverantwortung
Die Teilnahme an den Kursen erfolgt eigenverantwortlich.
Die Angebote ersetzen keine medizinische, psychotherapeutische oder physiotherapeutische Behandlung.
Die Teilnehmer*innen sind dafür verantwortlich, auf ihre körperlichen und emotionalen Grenzen zu achten und relevante Einschränkungen mitzuteilen.
### § 11 Rücktritt, vorzeitige Beendigung und Härtefallregelung
## SOMA Integrativ Yin Yoga Teacher – 250 Unterrichtseinheiten
**Ausbildungsjahr 2027**
### § 1 Gegenstand und Umfang der Weiterbildung
Die SOMA Integrativ Yin Yoga Teacher Weiterbildung findet von Januar bis Dezember 2027 statt und umfasst insgesamt 250 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
Die berufsbegleitende Weiterbildung setzt sich aus sechs Präsenzmodulen, einem viertägigen Ausbildungsretreat, einem Abschlusswochenende, begleitenden Live-Online-Terminen sowie dokumentierter Eigenpraxis und Selbststudium zusammen.
Die Weiterbildung findet überwiegend in den Räumen von SOMA YIN YOGA in Fischerhude statt. Die Live-Online-Termine werden über eine digitale Videoplattform durchgeführt.
Die verbindlichen Termine und Ausbildungsinhalte ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Ausbildungsbeschreibung.
### § 2 Anmeldung und Vertragsschluss
Mit Zustandekommen des Ausbildungsvertrags wird ein Ausbildungsplatz verbindlich reserviert.
Die Anmeldung bezieht sich auf die gesamte Weiterbildung. Die einzelnen Ausbildungsmodule bilden ein zusammenhängendes Ausbildungskonzept und sind nicht separat buchbar.
Die Weiterbildung wird in einer festen Ausbildungsgruppe durchgeführt.
### § 3 Ausbildungsgebühr und Zahlungsbedingungen
Die Ausbildungsgebühr beträgt bei Einmalzahlung **3.240 Euro**.
Alternativ kann eine Ratenzahlung von zwölf Monatsraten zu jeweils **320 Euro** vereinbart werden. Die Gesamtgebühr bei Ratenzahlung beträgt **3.840 Euro**.
Die Ratenzahlung stellt eine Zahlungsvereinbarung für die gesamte Weiterbildung dar. Sie begründet keine monatlich kündbare Mitgliedschaft.
Die jeweiligen Zahlungstermine werden im Rahmen der Buchung vereinbart.
Unterkunft und Verpflegung während des Ausbildungsretreats sind nicht in der Ausbildungsgebühr enthalten.
### § 4 Verbindlichkeit, Rücktritt und vorzeitige Beendigung
Die Anmeldung zur Weiterbildung ist verbindlich.
Ein zusätzliches freiwilliges Recht zur kostenfreien Stornierung wird nicht eingeräumt.
Die Entscheidung, die Weiterbildung nicht anzutreten oder einzelne Ausbildungstermine nicht wahrzunehmen, führt nicht automatisch zum Wegfall der vereinbarten Zahlungsverpflichtung.
Gesetzlich bestehende Widerrufs-, Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Beendigungsrechte bleiben ausdrücklich unberührt.
Wird die Weiterbildung aufgrund eines bestehenden gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Rechts wirksam vorzeitig beendet, erfolgt die Abrechnung nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Dabei werden bereits erbrachte Leistungen sowie gegebenenfalls ersparte Aufwendungen und anderweitig vergebene Ausbildungsplätze berücksichtigt, soweit dies rechtlich erforderlich ist.
**Ausnahme bei schwerer Erkrankung**
Kann eine Teilnehmerin aufgrund einer schwerwiegenden, längerfristigen Erkrankung die Weiterbildung nicht fortsetzen, wird eine individuelle Lösung geprüft.
Hierfür ist ein ärztlicher Nachweis erforderlich, aus dem hervorgeht, dass eine weitere Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die konkrete Diagnose muss nicht offengelegt werden.
Je nach Zeitpunkt und Umständen kann eine Unterbrechung, eine spätere Fortsetzung in einem anderen Ausbildungsdurchgang oder eine einvernehmliche vorzeitige Beendigung vereinbart werden.
Bei einer vorzeitigen Beendigung erfolgt eine angemessene Abrechnung unter Berücksichtigung der bereits erbrachten Leistungen und der gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinausgehende Kulanzleistungen können individuell vereinbart werden.
Gesetzliche Rechte bleiben von dieser Härtefallregelung unberührt.
### § 5 Teilnahme, Fehlzeiten und Nachholmöglichkeiten
Die Teilnehmerinnen sind dafür verantwortlich, die bekannt gegebenen Ausbildungstermine wahrzunehmen und die vorgesehenen Lern- und Praxisaufgaben zu bearbeiten.
Die Nichtteilnahme an einzelnen Ausbildungsterminen begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Versäumte Ausbildungsinhalte können nach individueller Absprache nachgearbeitet werden, soweit dies organisatorisch und fachlich möglich ist.
Ein Anspruch auf zusätzliche Einzelunterrichtsstunden oder einen bestimmten Nachholtermin besteht nicht.
Die Anforderungen für die erfolgreiche Zertifizierung bleiben bestehen.
### § 6 Änderungen, Ausfall und Ersatzleistungen
Organisatorisch notwendige Änderungen innerhalb der Weiterbildung sind möglich, sofern der vereinbarte Ausbildungscharakter, die wesentlichen Inhalte und der Ausbildungsumfang gewahrt bleiben.
Dies gilt insbesondere für den Einsatz qualifizierter Gastdozentinnen und Gastdozenten.
Muss ein Ausbildungstermin durch die Anbieterin abgesagt werden, wird nach Möglichkeit ein gleichwertiger Ersatztermin angeboten.
Kann eine vereinbarte Ausbildungsleistung dauerhaft nicht erbracht und keine gleichwertige Ersatzleistung vereinbart werden, richten sich die Ansprüche der Teilnehmerinnen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
### § 7 Ausbildungsabschluss und Zertifizierung
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmerinnen das Zertifikat:
**SOMA Integrativ Yin Yoga Teacher – 250 Unterrichtseinheiten**
Voraussetzungen für die Zertifizierung sind:
- regelmäßige Teilnahme und aktive Mitarbeit
- dokumentierte Eigenpraxis und Reflexion
- Bearbeitung der vorgesehenen Lernaufgaben
- schriftliche Ausarbeitung einer Unterrichtssequenz
- erfolgreiche Lehrprobe mit fachlichem Feedback und Supervision
Die Erteilung des Zertifikats setzt die Erfüllung der vorgesehenen Ausbildungsanforderungen voraus.
Die bloße Zahlung der Ausbildungsgebühr begründet keinen Anspruch auf das Zertifikat.
### § 8 Gesundheitliche Eigenverantwortung und körperorientierte Praxis
Die Weiterbildung umfasst körperorientierte Übungen, Yin-Yoga-Praxis, Atem- und Wahrnehmungsübungen sowie persönliche Selbsterfahrung.
Die Teilnahme erfolgt unter Beachtung der eigenen körperlichen und emotionalen Grenzen.
Teilnehmerinnen sind verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen, die für eine sichere Teilnahme relevant sein können, mitzuteilen und bei bestehenden Unsicherheiten gegebenenfalls ärztlichen oder therapeutischen Rat einzuholen.
Körperliche Impulse und Adjustments erfolgen ausschließlich nach vorheriger Zustimmung. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
Die Weiterbildung ersetzt keine medizinische, psychotherapeutische oder physiotherapeutische Behandlung.
Ergänzend gelten die Bestimmungen zur gesundheitlichen Eigenverantwortung und zu körperlichen Impulsen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
### § 9 Vertraulichkeit und persönliche Selbsterfahrung
Im Rahmen der Weiterbildung können persönliche Erfahrungen und individuelle Reflexionen geteilt werden.
Die Teilnehmerinnen verpflichten sich, persönliche Informationen anderer Gruppenmitglieder vertraulich zu behandeln und nicht ohne deren Einwilligung an Dritte weiterzugeben.
Die Teilnahme an persönlichen Reflexions- und Austauschprozessen erfolgt unter Wahrung der individuellen Grenzen.
### § 10 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ergänzend gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von SOMA YIN YOGA, soweit sie auf die Weiterbildung anwendbar sind.
Die gesonderte Kursvereinbarung für fortlaufende Yoga- und Begleitkurse findet auf diese Weiterbildung keine Anwendung.
Bei Widersprüchen zwischen den allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesen besonderen Ausbildungsbedingungen gehen die besonderen Ausbildungsbedingungen vor.
Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und Verbraucherschutzrechte, bleiben unberührt.